Sparvorschläge der Bundesregierung für die Pflege sind unsozial und branchengefährdend - Verbände und Träger schlagen Alarm

 

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine geplante Pflegereform vorgelegt, der erhebliche Folgen für die Pflegebranche in Deutschland haben wird. In der jüngst beschlossenen Reform zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde eine Begrenzung der Tarif-Refinanzierung für die häusliche Krankenpflege beschlossen. Dies hat zur Folge, dass die Vergütungen der Pflegekräfte nur soweit refinanziert werden, wie die beitragspflichtigen Gehälter im Durchschnitt bei allen Menschen gestiegen sind, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (Grundlohnrate). 

 

Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) befürchten, dass ähnliche Maßnahmen auch für andere Angebote der ambulanten und stationären Pflege in Pflegeversicherung geplant sind.  Das würde bedeuten, dass Anbieter von Pflege, die ihre Mitarbeitenden tariflich bezahlen, Defizite erwirtschaften und diese selbst ausgleichen müssten. „Diese Pläne sind weit weg von der im Koalitionsvertrag angekündigten nachhaltigen Stabilisierung der Pflegeversicherung“, sagt Anna Leonardi, Mitglied des DEVAP-Vorstandes. „Das ist ein fundamentaler Eingriff in die Tarifautonomie bei ambulanten Diensten“, sagt Ralf Pfannkuche, kaufmännischer Vorstand der Ev. Altenhilfe Gesundbrunnen, Nordhessens größtem diakonischen Träger von stationärer und ambulanter Altenarbeit.

Geplant ist aber auch, dass die Leistungszuschüsse („Rabatte“ abhängig von der Aufenthaltsdauer in der Einrichtung) künftig langsamer steigen sollen. Wenn die Entlastungen im Heim erst nach 18 statt nach zwölf Monaten anstiegen, dann ist das eine erhebliche Mehrbelastung für die betroffenen Pflegebedürftigen. Bereits heute werden Heimbewohner im Schnitt mit monatlich rund 3500 Euro Eigenanteil an den Heimkosten im ersten Jahr belastet. Jeder Dritte kann diesen Betrag nicht aus Eigenmitteln zahlen und ist auf Hilfe zur Pflege angewiesen, und es werden immer mehr.

„Die Auswirkungen der angedachten Sparmaßnahmen werden nicht nur wir als Altenpflegeträger, bzw. unsere Mitarbeitenden zu spüren bekommen, und es hat Folgen für Pflegebedürftige zu Hause, ebenso aber auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen.“ sagt Dr. Frank Hofmann, Theologischer Vorstand der Ev. Altenhilfe Gesundbrunnen mit 21 stationären Altenpflegeeinrichtungen und acht ambulanten Diensten in Nord- und Mittelhessen sowie im westlichen Thüringen. „Wenn die Tarifbindung in der Krankenversicherung ausgehöhlt wird, dann führt das zu einem Dammbruch, der auch die Pflegeversicherung betreffen wird.“

„Wir wollen die pflegebedürftigen Menschen weiterhin professionell, verlässlich und mit Wertschätzung begleiten“, sagt Dr. Frank Hofmann. „Dafür braucht es qualifiziertes Personal. Unter den Bedingungen des Fachkräftemangels müssen wir ein Arbeitgeber sein, der sich an kollektive Vereinbarungen bindet und daran festhält.“ Tarifbindung gibt Sicherheit – für Beschäftigte, Leistungserbringer und die Qualität sozialer Leistungen. Die regelmäßige Anerkennung der Wirtschaftlichkeit von Tarifentgelten ist dafür unverzichtbar und darf nicht wieder gestrichen werden.

 „Der Gesetzgeber hat die Tarifbindung in der Pflege ausdrücklich gewollt und gefördert. Dieses Vertrauen wird nun gebrochen“, betont Ralf Pfannkuche, Geschäftsführer der Ev. Altenhilfe Gesundbrunnen. „Eine solche Kehrtwende untergräbt die Verlässlichkeit staatlicher Rahmenbedingungen und erschwert langfristige Investitionen in die Pflege erheblich.  Wir haben mehr als 40 Millionen Euro in den letzten vier Jahren in den Bau neuer Einrichtungen investiert. Ob wir wie geplant weitere Millionen in die Sanierung in die Jahre gekommener Pflegeeinrichtungen stecken können, muss jetzt genau geprüft werden.“

Die Ev. Altenhilfe Gesundbrunnen sieht aus eigenem Erleben vor allem folgende Risiken in den Sparmaßnahmen, die die Bundesregierung plant:

  • Gefährdung der Tarifbindung: Einrichtungen geraten in wirtschaftliche Schieflage, wenn Tariflöhne nicht refinanziert werden.
  • Personalabwanderung: Attraktive und verlässliche Vergütungssysteme werden untergraben
  • Versorgungsengpässe: Pflegedienste werden sich aus der Versorgung nach SGB V zurückziehen.
  • Systemische Folgewirkungen: Auswirkungen auf die Langzeitpflege und andere Versorgungsbereiche sind zu befürchten, wenn diese widersinnige Sparmaßnahme aus dem GKV-Stabilisierungsgesetz in der anstehenden Pflegereform wiederholt wird.

 

Die Aufhebung der Refinanzierung der Tarife bzw. der kirchenarbeitsrechtlichen Vereinbarungen gefährdet die Existenz von Einrichtungen, die Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten eingegangen sind. Die Aufhebung der Refinanzierung der Tarife steht den Intentionen des Bundestariftreuegesetzes diametral gegenüber. Die Ev. Altenhilfe Gesundbrunnen lehnt die geplanten Änderungen ab und äußert Unverständnis darüber, dass man offensichtlich nicht aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat.